FAQ - Digitalisierung
Unsere Antworten zu den von Ihnen häufig gestellten Fragen hinsichtlich der Anschaffung eines persönlichen, mobilen Endgerätes (Tablet) für alle Kinder und Jugendlichen.
Pädagogische Entscheidung
Das Corona-Virus hat das Schulleben durcheinandergewirbelt. Ein uneingeschränkter Präsenzunterricht wie vor der Pandemie wird auch aktuell aller Voraussicht nach immer wieder einmal länger nicht möglich sein. Nicht nur deshalb wird digitales Fernlernen auch in Zukunft eine gewichtigere Rolle bleiben, damit Schülerinnen und Schüler auf ihrem Bildungsweg nicht benachteiligt werden. Dies setzt eine deutlich verbesserte digitale Infrastruktur für die Schülerinnen und Schüler voraus, wozu eben auch digitale Endgeräte für jedes Kind gehören.
So soll in erster Linie den Kindern die Möglichkeit gegeben werden, im Falle eines erneuten Wegfalls des Präsenzunterrichtes am Unterrichtsgeschehen teil zu haben.
Nach und nach werden diese Endgeräte dann auch Einzug in den Tagesablauf der Schüler an der Schule erhalten und zusätzlich als Werkzeug im Unterricht integriert.
Unsere Verfahrensweise zielt darauf ab, dass alle Kinder und Jugendlichen ab neuem Schuljahr über ein mobiles Endgerät (Tablet) verfügen:
- Um allen in evtl. erneuten Phasen des Home-Schoolings vergleichbare Optionen des Kontakts, des Zugangs zu Informationen und Aufgaben und den Austausch mit Mitschüler*innen und Pädagog*innen zu verschaffen.
- Ein geeignetes Endgerät mit möglichst vergleichbaren technischen Voraussetzungen für das Lernen in der Schule und zu Hause zum Einsatz kommen kann.
- Dass über die technische Vergleichbarkeit die jeweilige Unterstützung bei Umgang/Nutzung des Gerätes von Pädagog*innen und Mitschüler*innen optimal erfolgen kann.
Das Anliegen der Chancengleichheit für alle Kinder war somit eine wichtiger Aspekt für die Auswahl und die Empfehlung eines solchen Gerätes sowie für die Entscheidung, es verbindlich für alle Schüler*innen auf die Materialliste zu setzen.
Der Vorgang war eine pädagogische Entscheidung der Schulleitung – angesichts
- der Ergebnisse der Online-Elternbefragung zur digitalen Ausstattung und Rückmeldungen zum Fernunterricht in diesem Schuljahr. Diese ergab, dass nicht alle Schüler*innen über den Zugang zu einem Endgerät und/oder zum Internet verfügen.
- der Erfahrungen unserer Pädagog*innen, Schüler*innen und Eltern, dass die Ungleichheit der Lernbedingungen und des entsprechenden Lernerfolges in der Fernunterrichtsphase noch deutlicher geworden sind.
- der Aufforderung durch das Landesschulamt, für das neue Schuljahr den Regelbetrieb wieder aufzunehmen, jedoch jederzeit für den Fernunterricht vorbereitet zu sein.
- der Notwendigkeit, aus o. g. Erkenntnissen und Erfahrungen zu lernen und so schnell wie möglich für eine Verbesserung zu sorgen.
Es war uns zum Ende des Schuljahres zeitlich nicht mehr möglich, das mit dem Vorstand des Elternrates oder dem Elternrat selbst, zu beraten und abzustimmen bzw. um die Unterstützung bei der Kommunikation in die Elternschaft zu werben.
Das Endgerät deckt natürlich weit mehr mögliche und zukünftige Anwendungsbereiche ab zum Beispiel Planung und Organisation (u. a. digitaler Lernplaner); Kommunikation (Messenger); Dokumentation (Text; Bild; Video etc.) Information (digitales Lehrbuch; Informationsplattformen) sowie die mittlerweile zahlreich verfügbaren fach- und inhaltsbezogene Anwendungen. Die jeweiligen Prüfungen über eine sinnvolle Einbindung dieser Werkzeuge im Lernprozess bedeutet selbstverständlich eine schrittweise Entwicklung der Nutzungsintensität.
Das Gerät
Wie bereits im Schulleiterbrief erläutert, wurde das konkret benannte Lenovo-Gerät empfohlen, weil es bei einem noch erschwinglichen Preis für die aktuellen Anforderungen im Schulalltag gut geeignet ist. Die Fachkollegen haben sich dazu umfassend und verantwortlich informiert und Gedanken gemacht.
Einen Vertrag mit Lenovo gibt es nicht – die Empfehlung ergab sich aus dem aktuellen Marktangebot. Das empfohlene Gerät vereint somit lediglich die für unsere Nutzung benötigten Kriterien, bei guter Qualität und einem aus unserer Sicht noch vertretbaren Preis am besten. Die Idee des Sponsorings haben wir – aus Zeitgründen – bisher nicht verfolgen könne. Gemeinsam mit dem Schulelternrat überlegen wir, inwieweit dieser oder ggf. einzelne Eltern diesbezüglich zukünftig unterstützend tätig werden könnten.
Dem Lenovo-Gerät steht mit 3 GB-RAM für ein Tablet-Verhältnisse ganz gut bemessener Arbeitsspeicher zur Seite: Zum Beispiel sollten Apps parallel geöffnet sein können und dabei jeweilige Nutzereingaben ohne spürbare Verzögerungen umgesetzt werden. In diesem Preis-Leistungs-Segment lässt sich natürlich keine Hochleistungs-Performance erwarten – das Upgrade auf die 4 GB-Version steht jeder Familie zur Wahl.
Die 3GB sind zudem nicht der Speicherplatz für abzulegende Daten – der umfasst in dieser Variante intern 32 oder 64 GB. Eine zusätzlich Erweiterung ist über MicroSD-Karten-Slot bis max. 256 GB möglich.
Primär sollen die Kinder die erarbeiteten Inhalte ohnehin auf der Office-365-Plattform ablegen und verwalten. Nur so ist der globaler Austausch zwischen Schülern-Schülern-Pädagogen effizient. Die von uns bereits genutzte Plattform wird den Kindern kostenfrei zu Verfügung gestellt und bietet neben den klassischen Office-Anwendungen 1 TB Speicherplatz pro Account.
Bei Defekten unmittelbar nach dem Erwerb des Tablets gibt es seitens der Händler zumeist mehrtägiges Rückgaberecht sowie eine entsprechend begrenzte Herstellergarantie von Lenovo – wie bei jedem anderen technischen Gerät! Eine zusätzliche, mechanische Einflüsse absorbierende Hülle ist sicherlich sinnvoll.
Wie mit jedem anderen persönlichen Gut sind hier Eigenverantwortlichkeit und Sorgfalt im Umgang mit diesem eines jeden Kindes und Jugendlichen gefordert. Zudem bieten unsere verschließbaren Spinde sichere Ablageorte während der Pausen.
Im Falle des Verlusts sollte einerseits die Benutzung eines Zugang-PINS sowie möglicherweise ein Backup des Gerätes Inhalte schützen. Überdies ist vorgesehen, dass aktuelle Daten ohnehin unter dem persönlichen Account auf der Office-Plattform ihren Platz finden.
Im Falle eines ermittelten Diebstahls oder einer Sachbeschädigung greifen entsprechende pädagogische Maßnahmen bzw. ist ein entstandener Schaden gegenüber den Verursachern geltend zu machen.
Anschaffung
Ja, natürlich können bereits vorhandene Tablets mit vergleichbaren technische Details genutzt werden. Die auf diesen Geräten jeweils installierten Betriebssysteme sollte nicht älter als Android 8 oder iOS 11 sein. Allerdings bitten wir um Verständnis, dass unsere Pädagog*innen sich nicht mit allen auf dem Markt befindlichen Geräten auseinandersetzen können bzw. hier die ggf. abweichende Handhabung des Gerätes kennen. Die Kinder und Jugendlichen sollten in diesem Fall Ihre Geräte bereits kennen bzw. mit Ihnen zu Hause erlernen.
Das Sofortprogramm des Bundes/Landes für die Ausstattung der Schulen mit digitalen Endgeräten bemisst einen Schülersatz von 72 €. Mit diesem Betrag hätten wir z. B. bezogen auf die Ausstattung mit einem Tablet allenfalls 3,5 Klassensätze brauchbarer Endgeräte generieren können! Hierüber ließe sich weder ein sinnvoll handhabbares „Leihsystem“ noch die häusliche Situation des möglichen Home-Schoolings besichern. Insofern kann mit diesen Mitteln das in den Lernwelten bereits vorhanden Medienangebot (Computer) nur mit einigen Lenovo Tablets (einige auch als LTE Version für außerschulische Lernorte) und HP Notebooks ergänzt werden.
Die Anschaffung eines persönlichen Tablets erweitert an dieser Stelle den Zugang und die individuelle sowie differenzierte Nutzung medialer Angebote – insbesondere für die Kinder und Jugendlichen, die bisher noch kein mobiles Endgerät dieser Art besitzen.
Das beschriebene Tablet ist aktuell im Handel für 225 € zu bekommen. Eltern, deren finanzielle Möglichkeiten den Kauf des empfohlenen Gerätes bis zum Schuljahresbeginn oder gar nicht zulassen (wenn z. B. bereits eine Schulgeldbefreiung erfolgt ist), wenden sich bitte an die Gesch.ftsführung und werden dort – selbstverständlich vertraulich – Unterstützung bei der Beschaffung erhalten.
Infra-Struktur
Neben anderen wichtigen Voraussetzungen ist für die erfolgreiche Fortschreibung der Digitalisierung eine der Nutzung kompatible und leistungsfähige Netz-Infrastruktur unabdingbar. Grundlegend bietet die aktuelle Einrichtung diese Möglichkeit – muss aber an verschiedenen Stellen entsprechend optimiert werden. Hierfür kommen Mittel aus dem „Digitalpakt“ zum Einsatz. Diese Optimierungen werden bzw. können (leider) nur schrittweise erfolgen – nicht zuletzt den aktuellen Kapazitäten entsprechend notwendiger Dienstleister geschuldet, die derzeit landesweit von den Schulen Anfragen erhalten. Da die Vergabe der staatlichen Mittel ausschreibungsgebunden ist, können wir nicht einfach „loswerkeln“ …
Die im Juni angeforderten Angebote sind in der letzten Ferien-Woche eingetroffen, so dass eine Umsetzung im ersten Schulhalbjahr erfolgen kann.